Liste der Sub-Auftragsverarbeitenden aktualisiert & ab sofort verfügbar
Die vom Verband seit 2018 herausgegebene “Liste der branchenüblichen Sub-Auftragsverarbeitenden der österreichischen Druckbranche” wurde nach neuerlicher Erhebung bei den Mitgliedern auf den aktuellen Stand gebracht. Damit kann im Auftragsverarbeitungs-Vertrag (Muster im Mitglieder-Bereich) DSGVO-konform auf Sub-Auftragsverarbeiter*innen hingewiesen werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass bei einer Auftragsverarbeitung dem*r Verantwortlichen die Sub-Auftragsverarbeitenden offengelegt werden. Für viele Druckereien ist das nicht praxisgerecht, weil so den Kund*innen potentielle Mitbewerber*innen offengelegt werden und Kund*innen sich direkt an die Sub-Auftragsverarbeiter*innen wenden können. Unsere Lösung sieht einen Hinweis auf die vom Verband herausgegebene Liste vor.
Umsetzung in der Praxis
Sie verweisen in Ihrem Auftragsverarbeitungsvertrag auf die
„Liste der branchenüblichen Sub-Auftragsverarbeitenden der österreichischen Druckbranche, herausgegeben vom Verband Druck & Medientechnik, Stand 15. Dezember, abzurufen unter: www.druckmedien.at/dsgvo“
Je nachdem, ob Sub-Auftragsverarbeiter*innen nur in Österreich bzw. innerhalb der EU zugelassen sind, können Sie auch nur einen Teil der Liste in den Auftragsverarbeitungsvertrag aufnehmen.
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