Neue Richtlinie: Nachhaltigkeits-berichterstattung

EU beschließt Ausweitung der Berichterstattung für Nachhaltigkeit

Die EU-Kommission veröffentlichte im April den Entwurf einer neuen Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive). Dadurch sollen mehr Unternehmen berichtspflichtig werden. Der Entwurf zielt auf eine bessere Vergleichbarkeit durch Standardisierung und digitale Dokumentation ab.

Die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) verpflichtete Unternehmen mit mehr als 500 Dienstnehmer:innen, neben den finanziellen Kennzahlen, einen eigenen Bericht zur Nachhaltigkeit zu veröffentlichen.

Das neue CSRD soll Unternehmen umfassen, die mehr als 250 Dienstnehmer:innen beschäftigen, eine Bilanzsumme größer als 20 Mio Euro oder Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Mio Euro haben. Bis Oktober 2022 sollen dafür einheitliche Sustainability Reporting Standards entwickelt werden. Hier sollen Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren berücksichtigt werden.

Zu erwarten ist, dass ab 2024 oder 2025 mit der verpflichtenden Berichterstattung zu rechnen ist. Damit wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.

CSR-Gütesiegel für Druckereien

Das vom Verband Druck Medien entwickelte CSR-Gütesiegel für Druckereien basiert auf den Grundlagen der internationalen Norm ISO 26000 sowie der ÖNorm 192500, deren Standards für die Druckbranche übersetzt wurden. Es dient nicht nur zur Vorbereitung auf zunehmende Regulierungen im Bereich Nachhaltigkeit sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit des Erhalts von Aufträgen berichtspflichtiger Unternehmen.

Foto © pixabay

2022-12-15T12:21:26+01:0019. Juli 2022|

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