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Angleichung der Kündigungsfristen verschoben
In seiner Presseaussendung vom 12. April, forderte der Verband die Verschiebung der für 01. Juli 2021 geplanten Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter*innen an die der Angestellten. Denn mit den neuen Kündigungsfristen kommen deutliche Mehrausgaben auf die Betriebe in einer Zeit zu, in der die Branche ohnehin damit kämpft, Betriebe und Arbeitsplätze zu erhalten.
Die Koalitionspartner*innen haben sich nun auf eine Verschiebung des Inkrafttretens um drei Monate geeinigt. Aufgrund eines Initiativantrages der Regierungsparteien soll die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter*innen an die der Angestellten nicht schon mit 01. Juli 2021 erfolgen, sondern voraussichtlich erst mit 01. Oktober 2021.
Ein Etappensieg unseres unermüdlichen Einsatzes für unsere Mitglieder.
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