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EU-Entwaldungsverordnung wird um ein Jahr verschoben
Aufatmen für die Druck- und Medienbranche
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich in einer Trilog-Verhandlung am 3. Dezember auf eine Verschiebung des Anwendungsstarts der EU-Entwaldungsverordnung um zwölf Monate geeinigt.
Die Einigung zur Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bietet den betroffenen Akteuren mehr Zeit, sich auf die Anforderungen vorzubereiten. Hier sind einige zentrale Punkte der Entscheidung:
Start der Verpflichtungen:
- Große Marktteilnehmer und Händler: Ab dem 30. Dezember 2025.
- Kleinst- und Kleinunternehmen: Ab dem 30. Juni 2026.
Keine inhaltlichen Änderungen:
- Das Europäische Parlament verzichtete auf die Einführung einer “Null-Risiko-Stufe” bei der Risikoeinstufung der Länder.
- Die Risikoeinstufung der Länder soll bis spätestens 30. Juni 2025 veröffentlicht werden.
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Reaktionen der österreichischen Druckbranche
- Der Verband Druck Medien begrüßt die Verschiebung und sieht sie als Chance, offene Fragen zu klären und branchenspezifische Anpassungen vorzunehmen.
- Peter Sodoma fordert von der EU-Kommission und nationalen Behörden, praxisnahe und entbürokratisierende Lösungen zu schaffen.
- Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sollte es mehr Unterstützung und weniger Fokus auf Sanktionen geben.
Bedeutung und Ausblick
Die Verschiebung bietet die Möglichkeit, die praktische Umsetzung der Verordnung besser zu gestalten. Besonders die Druckbranche, die von der Verordnung stark betroffen ist, arbeitet intensiv daran, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Dennoch bleibt die EU-Kommission gefordert, klare Vorgaben zu liefern, die effektiv und praxisnah sind.
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